Zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2026
American Global Freights ist ein US-Unternehmen und ein FMC-lizenzierter NVOCC. Wir halten die von OFAC verwalteten US-Sanktionen und die vom Bureau of Industry and Security (BIS) verwalteten Export Administration Regulations (EAR) ein und erwarten dasselbe von unseren Partnern und Kunden. Diese Richtlinie gilt für jede Sendung, die wir abwickeln, auf jeder Route, auch über unsere Partneragenten und unsere autorisierte Vertretung.
Wo wir keine Sendungen abwickeln
Wir wickeln keine Sendungen ab, die in umfassend sanktionierte Länder und Regionen gehen, von dort kommen oder durch sie hindurchführen – derzeit unter anderem Kuba, Iran, Nordkorea sowie die Krim und die sogenannten Regionen Donezk und Luhansk der Ukraine –, und keine Sendungen für dort ansässige Parteien.
Als Unternehmensgrundsatz versenden wir nicht nach oder für Russland oder Belarus, und wir leiten auf keiner Route Fracht über Russland, Belarus oder Iran – auch nicht von und nach Zentralasien und dem Kaukasus. Land- und Seefracht nach Kasachstan und Zentralasien wird über den Mittleren Korridor durch Georgien und über das Kaspische Meer, durch China oder per Luftfracht befördert.
Prüfung jeder Sendung
Wir prüfen Versender, Empfänger, Notify-Adresse (Notify Party) und bekannten Endverwender anhand der Sperrlisten der US-Regierung (Restricted Party Lists), darunter die Specially Designated Nationals List (SDN-Liste) von OFAC und die Entity List des BIS.
Wir bestätigen Endverwender und Endverwendung vor der Buchung und wenden auf Korridoren, die US- und EU-Behörden als Risiko für Transshipment (Umladung zur Umgehung) einstufen – darunter Kasachstan, Kirgisistan, Armenien, Georgien und die Vereinigten Arabischen Emirate –, eine verstärkte Sorgfaltsprüfung an, insbesondere bei Fahrzeugen, Elektronik, Maschinen und anderen Gütern der Common High Priority List.
Was wir von Versendern verlangen
Eine genaue Beschreibung, den Wert und die Menge der Waren; den tatsächlichen Empfänger, Endverwender und die tatsächliche Endverwendung; die vom Exporteur bestimmte Exportklassifizierung (ECCN oder EAR99) und Warennummer nach Schedule B; sowie jede Genehmigung, die die Waren benötigen. Bei Gebrauchtfahrzeugen muss der originale Eigentumsnachweis (Title) mindestens 72 Stunden vor dem Export bei der CBP vorliegen, und für jedes Fahrzeug wird Electronic Export Information (EEI) übermittelt.
Wir können eine Endverbleibserklärung oder Nachweise anfordern. Entscheidungen über Klassifizierung und Genehmigungen bleiben nach den EAR in der Verantwortung des Exporteurs; wir übermitteln die Angaben, die Sie uns machen, und lehnen Sendungen ab, deren Angaben nicht zusammenpassen.
Zwangsarbeit und Importe
Das US-Recht lässt Waren, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht zu, und nach dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) wird vermutet, dass Waren mit Vorprodukten aus Xinjiang von der Einfuhr ausgeschlossen sind. Wir erwarten von Importeuren eine Lieferkettendokumentation, mit der sich diese Vermutung widerlegen lässt, und können Fracht ablehnen, wenn die Herkunft der Vorprodukte nicht nachgewiesen werden kann.
Wann wir eine Sendung stoppen
Wir lehnen jede Sendung ab, halten sie an oder schicken sie zurück, wenn sie Warnsignale aufweist, die wir nicht ausräumen können – zum Beispiel ein unerklärter Wechsel des Empfängers, ein Bestimmungsort, der nicht zum Produkt passt, oder der Wunsch, ohne wirtschaftlichen Grund über ein Drittland zu routen –, und wir erstatten Meldung an die Behörden, wenn das Gesetz es verlangt.
Compliance-Fragen: info@agfreights.com.